Allgemeine Mietvertragsbedingungen zum Mietvertrag

1. Mietdauer
Der Mietpreis versteht sich für 1 Wochenende. Ein weiteres Wochenende wird zur Hälfte vom Grundpreis errechnet.

2. Vertragsrücktritt
Bei Vertragsrücktritt wird 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt

3. Eigentum
Das von uns gelieferte Material bleibt unser Eigentum, es kann weder veräussert, belehnt (keine Vermietung an Dritte) noch verpfändet werden.

4. Transport
Erfolgt mit Jeep und Anhänger durch den Vermieter. Für Hin- und Abtransport werden CHF 2.00 pro km
Fahrstrecke verrechnet wenn nichts anderes vereinbart worden ist.

5. Auf-Abbau
Der Bauplatz muss vor der Materialanlieferung geräumt sein.
Der Mieter muss "Heimann Partyzelte" über eventuell im Erdreich verlaufende Leitungen und Kabelstränge sowie mögliche andere Hindernisse informieren. Der Mieter haftet für Schadenfälle und Unfälle, die auf fehlende Information zurückzuführen sind.
Für die Montage und Demontage verpflichtet sich der Mieter 3 Personen zur Verfügung zu stellen.
Nach dem Abtransport des Materials ist es Sache des Mieters den Bauplatz gründlich zu säubern (Nägel, Splitter, etc.). Bei Unterlassung übernimmt Heimann Partyzelte keine Haftung.

6. Zusatzleistungen
Die Beleuchtung ist im Preis inbegriffen. Zusätzliche Tische sind auf Anfrage erhältlich (kostenpflichtig).

7. Nutzung/Reinigung
Das Zelt darf nicht als Küchenzelt gebraucht werden (nicht grillieren und frittieren).
Starke Vermutzungen und Schäden des Materials gehen zu Lasten des Mieters.
Über den Zustand des Zeltes entscheidet der Vermieter bei der Schlussabnahme. Das Zelt darf nur in Gegenwart des Vermieters abgenommen werden.

8. Haftung
Der Vermieter versichert die Mietsache gegen Elementarschäden.
Der Mieter trägt das Risiko für sämtliches Mietmaterial bis zur Rücknahme durch den Vermieter.
Eine Haftpflichversicherung ist Sache des Mieters (Diebstahl- Elementarschäden sowie Randalierungsversicherung).

Nicht durch den Vermieter versichert sind weiter:

  • Unfälle, die betriebsfremden Hilfskräften (siehe unter Punkt "Auf- und Abbau") während der Montage und Demontagezeit zustossen.
  • Eigentum von Drittpersonen, betriebsfremde Fahrzeuge.
  • Fremdes Festwirschaftsinventar, Bühnenrequisiten, Musikinstrumente.
  • Installationen aller Art, die nicht durch "Heimann Partyzelte" ausgeführt wurden.
  • Mutwillige Sachschäden


9. Zahlungskonditionen
Heimann Partyzelte ist nicht MwSt-pflichtig. Die Rechnung wird rein netto ohne Abzüge ausgestellt.
Die Rechnung ist innert 10 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein zu begleichen oder ist bei der
Zeltabnahme am Schluss der Mietdauer gegen Quittung bar zu bezahlen.

*Die AGB sind Eigentum von Heimann Partyzelte und dürfen ohne Einwilligung nicht kopiert oder Vervielfältigt werden.